2007-08-22: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2007 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 31.05.2007 und vom 01.06.2007 der Bundesverband der Unfallkassen e.V. - BUK mit Sitz in München (Amtsgericht München, VR 7105) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Vereine steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..