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Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH
10963 BerlinDE
12x Adresse:
Bautzner Straße 22
01099 Dresden
Kaiser-Wilhelm-Ring 18
50672 Köln
Otto-von-Guericke-Straße 87a
39104 Magdeburg
Löbdergraben 11
07743 Jena
Dahlmannstraße 1-3
24103 Kiel
Winterhuder Weg 86
22085 Hamburg
Edithawinkel 2
39108 Magdeburg
Westendstraße 100
80339 München
Schreberweg 5
24119 Kronshagen
Kaiserstraße 5
60311 Frankfurt am Main
Bahnhofsplatz 8
54292 Trier
Rigaer Straße 71a
10247 Berlin
Bautzner Straße 22
01099 Dresden
Kaiser-Wilhelm-Ring 18
50672 Köln
Otto-von-Guericke-Straße 87a
39104 Magdeburg
Löbdergraben 11
07743 Jena
Dahlmannstraße 1-3
24103 Kiel
Winterhuder Weg 86
22085 Hamburg
Edithawinkel 2
39108 Magdeburg
Westendstraße 100
80339 München
Schreberweg 5
24119 Kronshagen
Kaiserstraße 5
60311 Frankfurt am Main
Bahnhofsplatz 8
54292 Trier
Rigaer Straße 71a
10247 Berlin
mind. 143 Mitarbeiter
14x HR-Bekanntmachungen:
2006-06-19:
Stamm- bzw. Grundkapital: 97.260 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2003 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt und auf 92.160 EUR erhöht sowie um weitere 5.100 EUR auf 97.260 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..
2007-04-13:
Gegenstand: die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften -Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. -Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit -Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..
2010-03-22:
Firma: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..
2012-02-06:
Prokura: 1. Dr. Durdel, Anja, *27.06.1971, Falkensee; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2. Hinte, Frank, *14.08.1968, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen.
2015-04-13:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Durdel, Anja; Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Hinte, Frank; Einzelprokura
2016-09-01:
Gegenstand: Die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule; "PONTE", Schulpartnerschaften; Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen; Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit; Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern; Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2018-06-28:
Geschäftsführer: 2. Hinte, Frank, *14.08.1968, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Dr. Kahl, Heike, geb. Lange, *31.10.1955, Berlin, Germanistin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Hinte, Frank
2020-02-07:
Prokura: 3. Rentl, Michaela, *04.10.1981, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 4. Schröder, Karenina, *17.04.1961, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
2020-03-31:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 .
2020-09-09:
Gegenstand: 1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd als auch selbst unmittelbar tätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit) und § 8 (Gesellschafterversammlung).
2020-12-11:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Schröder, Karenina
2021-05-25:
Geschäftsführer: 3. Rolvering, Anne, *23.12.1981, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-01-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Kahl, Heike, geb. Lange
2022-02-23:
Gegenstand: 1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd als auch selbst unmittelbar tätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. -Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB lX (Teilhabe- und Förderbedarf) Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - lnklusion macht Schule, Think Big, UCount. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit).
2006-06-19:
Stamm- bzw. Grundkapital: 97.260 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2003 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt und auf 92.160 EUR erhöht sowie um weitere 5.100 EUR auf 97.260 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..
2007-04-13:
Gegenstand: die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften -Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. -Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit -Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..
2010-03-22:
Firma: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.07.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..
2012-02-06:
Prokura: 1. Dr. Durdel, Anja, *27.06.1971, Falkensee; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2. Hinte, Frank, *14.08.1968, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen.
2015-04-13:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Durdel, Anja; Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Hinte, Frank; Einzelprokura
2016-09-01:
Gegenstand: Die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule; "PONTE", Schulpartnerschaften; Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen; Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit; Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern; Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
2018-06-28:
Geschäftsführer: 2. Hinte, Frank, *14.08.1968, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Dr. Kahl, Heike, geb. Lange, *31.10.1955, Berlin, Germanistin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Hinte, Frank
2020-02-07:
Prokura: 3. Rentl, Michaela, *04.10.1981, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 4. Schröder, Karenina, *17.04.1961, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
2020-03-31:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 9 .
2020-09-09:
Gegenstand: 1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd als auch selbst unmittelbar tätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit) und § 8 (Gesellschafterversammlung).
2020-12-11:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Schröder, Karenina
2021-05-25:
Geschäftsführer: 3. Rolvering, Anne, *23.12.1981, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-01-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Kahl, Heike, geb. Lange
2022-02-23:
Gegenstand: 1) Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd als auch selbst unmittelbar tätig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. -Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB lX (Teilhabe- und Förderbedarf) Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - lnklusion macht Schule, Think Big, UCount. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig ; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit).