2014-10-20: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 25.06.2014 und 24.07.2014 mit dem Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Hessen Bezirk Rhein-Taunus Ortsverband Niedernhausen e.V. mit Sitz in Niedernhausen (Amtsgericht Wiesbaden, VR 6281) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.