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Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG), Landesverband Hessen e.V., Kreisverband Südhessen e.V.

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Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
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16 Ansprechpartner/Personen
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mind. 16 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2009-10-15:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 27.11.2008 mit dem Verein Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG), Kreisverband Bergstraße mit Sitz in Heppenheim (Amtsgericht Darmstadt, VR 20856) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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