2018-01-03: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.09.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.09.2017 mit dem dadurch neu gegründeten Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Bezirksverband Rheinland e.V. mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-02-09: Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Bezirksverband Rheinland e.V. (Amtsgericht Düsseldorf VR 11616) am 06.02.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.