2020-09-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2020 zuletzt geändert am 25.04.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz, bisher Wilnsdorf, Amtsgericht Siegen HRB 11302) beschlossen. Geschäftsanschrift: Zeiss-Abbe-Str. 6, 01108 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Brand- und Wasserschadenssanierung von Gebäuden, Gebäudetrocknung und Behebung von Elementarschäden sowie alle damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Resch, Wolfgang, Gallneukirchen / Österreich, *29.01.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.316,00 EUR auf 26.316,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Deutsche mibag Sanierungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dresden und die Änderung der §§ 1 , 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Deutsche mibag Sanierungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neues Stammkapital: 26.316,00 EUR. Die Deutsche mibag Sanierungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 6821) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom 02.09.2020 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-09-24: Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2013 zuletzt geändert am 25.04.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz, bisher Wilnsdorf, Amtsgericht Siegen HRB 11302) beschlossen.