2013-11-27: Kirchliche Sozialstation Rheinstetten, Rheinstetten, (-, -).Die Mitgliederversammlung vom 17. Oktober 2013 hat beschlossen den Verein in die Kirchliche Sozialstation Rheinstetten gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Rheinstetten, durch Formwechsel gemäß §§ 190 ff., 272 ff. UmwG umzuwandeln.
Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister des Sitzes des umgewandelten Rechtsträgers wirksam.
- 26.11.2013:
Die Umwandlung des Vereins in die Kirchliche Sozialstation Rheinstetten gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Rheinstetten, wurde am 20. November 2013 in das Handelsregister des umgewandelten Rechtsträgers (Amtsgericht Mannheim - HRB 718246) eingetragen.
Nicht eingetragen:
Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftliche beim Verein anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllungn ihrer Forderung gefährdet wird.