2011-08-08: Männergesangverein Singen (Hohentwiel) 1859 e.V., Singen (Hohentwiel), ( , ).Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem Männerchor Konkordia e.V. mit Sitz in Singen (Registerblatt Amtsgericht Singen VR 38) aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 14.05.2011 (IV UR 819/2011 der Notarin Dr. König in Singen) und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 09.06.2011 sowie des Beschlusses des übernehmenden Vereins vom 09.06.2011. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam.
2011-08-08: Männergesangverein Singen (Hohentwiel) 1859 e.V., Singen (Hohentwiel), ( , ).Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-08: Männergesangverein Singen (Hohentwiel) 1859 e.V., Singen (Hohentwiel) , ( , ).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Männerchor Konkordia e.V. mit Sitz in Singen wurde am 08.08.2011 in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins (Amtsgericht Singen VR 38) eingetragen.
Hier von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Dieser Verein ist erloschen.