2007-07-09: Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) sowie die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert in: Deutscher Berufsverband für Pfegeberufe DBfK Südwest e.V..Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 bzw. 08.09.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.05.2007 und 05.05.20070 der Verein "Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Landesverband Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland e.V.", Wiesbaden (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 11257) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.