2008-01-11: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2007 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 23.10.2007 und 26.10.2007 der DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, VR 1248) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistungen zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..