2022-03-07: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.09.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.09.2021 mit dem Deutscher Bundesverband Klinischer Sprechwissenschaftler e.V. mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Erfurt, VR 160237) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-10: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 22.09.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.09.2021 mit dem BUNDESVERBAND für KLINISCHE LINGUISTIK e.V. mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg, VR 130198) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.