2016-08-05: Der Verein hat als übertragender Rechtsträger im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Stiftung Hensoltshöhe gGmbH mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach HRB HRB 6322) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.