2019-07-01: Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2019 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung 03.04.2019 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2019 mit dem Fliegerclub Kamenz e.V. mit dem Sitz in Kamenz (Amtsgericht Dresden, VR 8003) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.