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Deutsches Institut für Ärztliche Mission e.V.

Medizinische Dienste, Gemeinnützige Organisation, Difäm..., Gesundheitsarbeit, Paul-Lechler-Krankenhaus, Tropenklinik, Gesundheitsversorgung, Health Learnbox, Keypartners, Kongo-Kampagne, Frauenrechte, SWR-Doku
Adresse / Anfahrt
Paul-Lechler-Straße 24
72076 Tübingen
4x Adresse:

Mohlstraße 26
72074 Tübingen


Paul-Lechler-Straße 20
72076 Tübingen


Postfach 1312
72003 Tübingen


Im Rotbad 46
72076 Tübingen


Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Gründung 1906
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-08-27:
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus seinem Vermögen den Krankenhausbetrieb "Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus" mit allen Aktiva und Passiva, Verträgen sowie sonstigen Rechtsverhältnissen / Rechtspositionen, die wirtschaftlich zum Krankenhausbetrieb gehören auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus gemeinnützige GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 745745) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Ausgenommen von der Ausgliederung sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken im Sinne des § 266 Abs. 2 A. II. 1. HGB, die zur Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommenen Darlehen und diesbezügliche Verbindlichkeiten, auf den Grundbesitz bezogene Verträge und sonstige Rechtsverhältnisse / Rechtspositionen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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