2010-10-04: ) Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Oschersleben e.V. mit dem Sitz inOschersleben (Amtsgericht Stendal VR 39049) ist auf Grund desVerschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 sowie des Beschlusses derKreisversammmlung vom 14.08.2010 und des Beschlusses derKreisversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.08.2010 mit demVerein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.