2009-10-26: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.06.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 mit dem Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Seppenrade e. V. mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld VR 6581) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.