2016-02-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2015 mit Nachtrag vom 30.12.2015. Geschäftsanschrift: Josef-Lantenhammer-Platz 1, 83734 Hausham. Gegenstand des Unternehmens: Reinigen von Gebäuden im Innen- und Außenbereich sowie Erbringen von weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigung, Teppichreinigung, Bauendreinigung, Baufeinreinigung, Glasreinigung und Hausmeisterservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Deveci, Burhan, Miesbach, *22.03.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.03.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2016 Teile des Vermögens des vom Einzelkaufmann Burhan Devici, geb. 22.03.1978 unter der Firma Deveci Gebäudereinigung e.K. betriebenen Unternehmens mit dem Sitz in Hausham,Landkreis München (Amtsgericht München HRA 104966) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.