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DevelopX GmbH

Concise, Rzeszów, Wireframes..., UX, Blockchain, Verticals
Adresse / Anfahrt
Große Reichenstraße 27
20457 Hamburg
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2019. Geschäftsanschrift: Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen bezüglich bestehender und zukünftiger, digitaler Geschäftsmodell. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Whitmore, Garrett Paul, Berlin, *03.05.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-25:
Bestellt Geschäftsführer: Hintermair, Konrad Berthold, Hamburg, *03.01.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Whitmore, Garrett Paul, Berlin, *03.05.1979.

2021-02-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: DevelopX Consulting GmbH.

2021-07-02:
Bestellt Geschäftsführer: Zirkler, Felix Simon, Berlin, *17.01.1981, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2022-06-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: DevelopX GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen, die Entwicklung und Vermarktung von Software, die Rekrutierung von Softwareentwicklern, sowie das Halten und Verwaltung von Beteiligungen an neugegründeten und bestehenden Gesellschaften. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DevelopX GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 144433) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Concise Software International GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 181664 B)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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