2018-06-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2018. Geschäftsanschrift: Schildergasse 101a, 50667 Köln. Gegenstand: die Entwicklung individueller Softwarelösungen und die IT-Beratung sowie der Vertrieb eigener Softwareprodukte und -lizenzen, einschließlich des Erwerbs von Beteiligungen oder der Gründung von Zweigniederlassungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gorju, Daniel, Köln, *05.01.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-05: Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit Nach Plan - Software.Entwicklung.Beratung e.K. in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33434) beschlossen. Neues Stammkapital: 40.000,00 EUR.
2018-12-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.10.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Daniel Gorju, Köln, *05.01.1975 unter der Firma Nach Plan - Software.Entwicklung.Beratung e.K. in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33434) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.