2008-10-08: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.06.2007 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 18.07.2007 und Beschluß der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 18.07.2007 Teile des Vermögens (Bereich Altenhilfe) auf die Hilfe im Alter - gemeinnützige GmbH der Inneren Mission mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 156994) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-08: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 02.07.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 23.07.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 Teile des Vermögens (die im Ausgliederungsplan genannten Vermögensteile als Gesamtheit) auf die neu errichtete Diakonie Herzogsägmühle gGmbH mit dem Sitz in Peiting (Amtsgericht München HRB 251920) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.