2018-10-23: eingetragener Verein. Satzung vom 13. Mai 1965, mehrfach - zuletzt geändert am 17. Juli 2013. Die Mitgliederversammlung vom 17. Oktober 2017 hat eine Neufassung der Satzung und mit dieser die Verlegung des Sitzes von Grevenbroich nach Neuss unter gleichzeitiger Namensänderung im Rahmen der Verschmelzung (vormals: Amtsgericht Mönchengladbach, VR 2553; bisher Diakonisches Werk Evangelischer Kirchengemeinden im Rhein-Kreis Neuss e. V. (Diakonisches Werk Rhein-Kreis Neuss e. V.)) beschlossen. Geändert, nun: Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V.; Infolge Sitzverlegung jetzt: Neuss.Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04. Mai 2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 29. Mai 2018 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29. Mai 2018 mit dem eingetragenen Verein "DIAKONISCHES WERK DER EV. KIRCHENGEMEINDEN NEUSS e. V." mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, VR 440) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjeniegen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-07: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 16.11.2020 und der Gesellschafterversammlung der Evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim gGmbH vom 16.11.2020 einen Teil seines Vermögens (Teilbetrieb Kindertagesstätten) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die "Evangelische Jugend- und Sozialwerk Norf-Nievenheim gGmbH" mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 20739) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.(Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des Rechtsträgers ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung nach §§ 125,19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.)