2009-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR auf 175.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Antonistraße 12, 20359 Hamburg.
2018-05-18: Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 und 6 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftigter Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Diakoniestation (Ambulanter Pflegedienst) und weiterer Diakonischer Einrichtungen (z. B. Jugendhaus, Familienberatungsstelle) im kirchlich-diakonischen Auftrag, insbesondere der St. Pauli Kirche. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
2018-06-14: Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftigter Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Diakoniestation (Ambulanter Pflegedienst) und weiterer Diakonischer Einrichtungen (z. B. Jugendhaus, Familienberatungsstelle) im kirchlich-diakonischen Auftrag, insbesondere der St. Pauli Kirche. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile oder den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
2018-06-21: Berichtigt, nun: Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftigter Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Diakoniestation (Ambulanter Pflegedienst) und weiterer Diakonischer Einrichtungen (z. B. Jugendhaus, Familienberatungsstelle) im kirchlich-diakonischen Auftrag, insbesondere der St. Pauli Kirche. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
2018-08-20: Ausgeschieden Geschäftsführer: Schneider, Gerd, Hamburg, *20.02.1951. Bestellt Geschäftsführer: Schneider-Koch, Sonja, Thomasburg, *23.11.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-23: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DSP Alltagsbegleiter Diakonie gemeinnützige UG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 136779) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.