2007-10-02: Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Diakonische Wohnheime Himmelsthür gGmbH.
2008-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2008 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 6, jetzt 8 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Gegenstands. Gegenstand: Förderung der Hilfe für behinderte, auch pflegebedürftige Menschen, insbesondere Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im Sinne evangelischer Diakonie, insbesondere Unterhaltung und Betrieb von a) Wohngemeinschaften, Wohnungen, Wohntrainingsheimen und Wohnheimen für geistig, seelisch oder mehrfach behinderte Menschen, b) stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) und ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegediensten), c. Einrichtungen der Altenbetreuung für den in § 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreis. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Guschel, Burghard, Diekholzen, *05.07.1950, einzelvertretungsberechtigt.
2012-07-18: Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat eine Änderung und Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung) beschlossen.
2016-04-04: Nicht mehr Geschäftsführer: Guschel, Burghard, Diekholzen, *05.07.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Wirges, Carsten, Hannover, *10.02.1972, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Krieter, Nicole, Hildesheim, *17.06.1976.
2019-03-18: Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen sowie die Verwirklichung von Maßnahmen, die dem Anspruch der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen aller Altersstufen und deren Angehörigen auf Selbstbestimmung gerecht werden; hierzu zählt die Unterhaltung und der Betrieb von a) Wohngemeinschaften, Wohnungen, Wohntrainingsheimen und Wohnheimen für geistig, seelisch oder mehrfach behinderte Menschen, b) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegediensten), c) Einrichtungen der Altenbetreuung, für den in § 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreis.