2009-05-29: Jetzt: Diakonisches Werk Altholstein GmbH Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Alten Kirchhof 16, 24534 Neumünster Gegenstand: Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke der Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe, b) der Erziehung und Bildung einschließlich der Berufsbildung, c) des Wohlfahrtswesens, d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, e) der Hilfe für Behinderte, f) der Ehe und Familie, g) der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, h) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst worden, auch in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 20 (Ge- schäftsführung) und § 25 (Bekanntmachungen). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Pflegediakonie gGmbH Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1286 NM) sowie die Pflegediakonie Kiel gGmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 6216 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2019-09-05: Gegenstand: Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecke der Förderung a) der Altenhilfe, b) der Erziehung und Bildung einschließlich der Berufsbildung, c) des Wohlfahrtswesens, d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, e) der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung f) der Jugendhilfe, Ehe und Familie, g) der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, h) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Rechtsform:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 ist der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollständigen Neufassung insbesondere geändert in § 2 , § 5 (Stammkapital), § 13 (Aufsichtsrat) und § 20 (Geschäftsführung).
2019-09-25: Gegenstand: Förderung mildtätiger Zwecke sowie der gemeinnützigen Zwecker insbesondere der Förderung a) der Altenhilfe, b) der Erziehung und der Jugendhilfe, c) des Wohlfahrtswesens, d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, e) der Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, f) der Bildung einschließlich der Berufsbildung, g) des Schutzes von Ehe und Familie, h) der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, i) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.09.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 und § 23 (Auflösung der Gesellschaft).