2011-12-22: Der Evang. Krankenpflegeverein e.V. mit dem Sitz in Kitzingen (Amtsgericht Würzburg VR 20196) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2011 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 25.11.2011 und des Beschlusses der Mitgliederversammlungen des übertragenden Vereins vom 25.11.2011 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.