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Diakonisches Werk Oldenburg Jugendhilfe gemeinnützige GmbH

Wohngruppe, Sozialpäd, Kinderrechte..., Collodi, Erziehungsstellen
Adresse / Anfahrt
Kastanienallee 9-11
26121 Oldenburg
1x Adresse:

Uhlhornstraße 28
26345 Bockhorn


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Diakonisches Werk Oldenburg Jugendhilfe gemeinnützige GmbH.

2009-06-12:
Geschäftsanschrift: Kastanienallee 9 - 11, 26121 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bartels, Wolfgang, Oldenburg, *19.08.1944. Bestellt als Geschäftsführer: Feld, Thomas, Gütersloh, *16.02.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-06-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt als Geschäftsführer: von der Osten, Joachim, Oldenburg, *24.05.1959. Geändert, nun: Geschäftsführer: Feld, Thomas, Gütersloh, *16.02.1958. Prokura erloschen: Honkomp, Ursel, Oldenburg, *14.06.1951. Einzelprokura für die Einrichtung Jugendhilfe Collstede: Weber, Hilmar, Varel, *23.04.1963.

2010-07-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: von der Osten, Joachim, Oldenburg, *24.05.1959.

2010-12-30:
Bestellt als Geschäftsführer: Kollmann, Uwe, Düsseldorf, *18.09.1957.

2016-04-13:
Prokura erloschen: Weber, Hilmar, Varel, *23.04.1963.

2021-12-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2021 mit der Diakonisches Werk Oldenburg Lindenhof Hude Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.