2010-12-13: Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Organe) und § 10 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung am 24.11.2010 beschlossen, dass ein neuer § 12 (Beirat) beigefügt wurde, sodass die nachfolgenden §§ sich um jeweils eine Nummer verschieben. Außerdem wurde beschlossen, die nach neuer Nummerierung in § 13 Ziffer 3 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), § 14 Ziffer 4 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 16 Ziffer 1 und 2 (Bewertung, Entschädigung) sowie § 17 Ziffer 3 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) zitierten Paragraphen gem. der neuen Nummerierung anzugleichen.
2013-07-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Helmrich, Ulf, Steffenberg, *12.06.1952.
2019-02-13: Nicht mehr Geschäftsführer: Dörr, Thomas, Bad Laasphe, *06.12.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Niehaus-Malytczuk, Birgit, Meinerzhagen, *01.12.1960.
2021-03-12: 1) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke vor allem durch Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschem im Alter, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die straffällig geworden sind, sowie deren Angehörige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Krisen, Armut, besonderen Lebenslagen und weiteren sozialen Notlagen. Dazu kann die Gesellschaft beispielsweise ambulante Beratungsstellen und Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, betreute Wohnungen und ähnliche Einrichtungen errichten, verwalten, unterhalten und betreiben. 3) Die Gesellschaft nimmt die regionalen verbandlichen Aufgaben im Rahmen des diakonischen Wirkens der Evangelischen Kirche von Westfalen als regionales Diakonisches Werk wahr. Dazu gehört insbesondere die Vertretung der Diakonie in der Region gegenüber den staatlichen, kommunalen, kirchlichen und anderen Stellen und die Einladung zur jährlichen Diakoniekonferenz (§ 5 II Diakoniegesetz).