2012-08-30: Der Verein hat -als übertragender Rechtsträger- nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlungen vom 14.07.2011 / 19.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, der Diakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gemeinnützige GmbH, Velbert, vom 19.06.2012 einen Teil seines Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "Diakoniestation" mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme des Grundbesitzes gem. § 2 Ziffer 2, 3 der Urkunde 943/ 2012 des Notars Dr. Sostmann, Velbert, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Diakoniestation Niederberg Pflege zu Hause gemeinnützige GmbH mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal HRB 23850) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.