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Diakonisches Werk in den Kirchenbezirken Annaberg und Aue e.V.

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Adresse / Anfahrt
Hohe Straße 5
08280 Aue-Bad Schlema
4x Adresse:

Hohe Straße 5
08301 Bad Schlema


Barbara-Uthmann-Ring 157/158
09456 Annaberg-Buchholz


Bahnhofstraße 1
09366 Stollberg /Erzgeb.


Hohensteiner Straße 9
09366 Stollberg /Erzgeb.


Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-19:
VR 15126: Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e.V., Bad Schlema . Der Verein Kirchliche Sozialstation "Schwarzwasserthal" e.V. mit dem Sitz in Breitenbrunn/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, VR 15128) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2019 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom selben Tag sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 01.07.2019 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-12-21:
VR 15126: Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e.V., Aue-Bad Schlema . Der Name des Vereins ist geändert. Der Sitz ist verlegt nach Annaberg-Buchholz. Der Diakonisches Werk Annaberg-Stollberg e.V. mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz, VR 7220) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2021 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 29.06.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 29.06.2021 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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