2012-11-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2012. Geschäftsanschrift: Adolf-Meier-Str. 41-43, 32758 Detmold. Gegenstand: Eine Agentur für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Telefon-Marketing, Training und Consulting. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Both, Kerstin, Bielefeld, *05.10.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 3 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 23.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neue Firma: DialogAgenturDetmold GmbH.
2018-02-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Both, Kerstin, Bielefeld, *05.10.1970. Bestellt als Geschäftsführer: Dura, Wolfram, Detmold, *25.05.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Hentschel, Till, Bielefeld, *28.06.1984, einzelvertretungsberechtigt.
2019-01-24: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.01.2019 mit der SKY Deutschland Interaction Center II GmbH mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 243569) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-01-29: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SKY Deutschland Interaction Center II GmbH am 28.01.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.