2010-03-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2010. Geschäftsanschrift: Esslinger Str. 4, 73776 Altbach. Gegenstand: der Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, insbesondere von Motorrädern, die Herstellung von Prototypen und Sonderanfertigungen, insbesondere der Marke Harley Davidson, Lackierarbeiten und Customising, die Produktion eigener Komponenten, der Service für Reparatur und Instandsetzung solcher Fahrzeuge, insbesondere von Motorrädern einschließlich dem Tuning und der Verkauf von Zubehörteilen, Ausrüstung und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hayen, Bodo, Denkendorf, *25.01.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Die Bikeschmiede Süd OHG Robert Triebe und Dagmar Hayen", Altbach (Amtsgericht Stuttgart 44 AR 8353/10) um 4.000 EUR auf 29.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 29.000,00 EUR.
2010-09-06: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Die Bikeschmiede Süd OHG Robert Triebe und Dagmar Hayen", Altbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 725483) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.