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Die Bremer Stadtreinigung AöR

Abfälle und Recycling, Stadtsauberkeit, Toiletten..., Recycling-Stationen, Abfallentsorgung, Abfallarten, Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Mängelmelder, Müllablagerungen
Adresse / Anfahrt
An der Reeperbahn 4
28217 Bremen
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Gründung 2018
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-09:
die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß §§ 17 und 20 bis 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen sowie der Vollzug der damit verbundenen Aufgaben, insbesondere des Abfallortsgesetzes, einschließlich der Vollstreckung von Verwaltungsakten, 2.) die Aufgaben der Straßenreinigung, der Sinkkastenreinigung und des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen gemäß § 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit der Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht Dritten nach § 39 Absatz 2 des Bremischen Landesstraßengesetzes diese Aufgaben obliegen, 3.) die Aufgaben als zentrale Stelle für Straßensauberkeit, 4.) Planung, Bau, Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Blocklanddeponie, 5.) die bedarfsgerechte Versorgung des Stadtgebietes mit öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen, 6.) die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, Entgelten sowie sonstigen Kostenerstattungen nach den für Stadtgemeinde Bremen geltenden abgabenrechtichen Vorschriften für Aufgaben nach Nummern 1, 2, 4 und 5, 7.) Geschäfte oder Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der Reinigung von Wegen, Straßen und Plätzen und des Winterdienstes, insbesondere Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt darüber hinaus weitere Geschäfte, die ebenfalls geeignet sind, dem Anstaltszweck zu dienen, vornehmen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen betreiben (§ 2 der Satzung der Anstalt); Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, soweit Geschäfte mit Tochter- und Beteiligungsunternehmen betroffen sind. Vorstand: 1. Enslein, Daniela, *20.03.1970, Bremen; Anstalt öffentlichen Rechts; Satzung vom 01.01.2018

2018-10-04:
Geschäftsanschrift: An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen; Vorstand: Nanninga, Insa, *28.10.1959, Bremen

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