Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Die Brille Augenoptik GmbH

Café, Augenoptiker, Arbeitsschutzbrillen..., Augengesundheit, Brillenfinanzierung, Markenauswahl, Brillengeschäft, Funktionaloptometrist, Prismenmessung, RAIR, IT-Systemhaus
Adresse / Anfahrt
Lange Straße 1
32369 Rahden
1x Adresse:

Auf der Hardt 18
32369 Rahden


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-06-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 (Firma) und § 1 Nr. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Cloppenburg (bisher Amtsgericht Oldenburg HRB 205062) nach Rahden beschlossen. Geschäftsanschrift: Auf der Hardt 18, 32369 Rahden. Gegenstand: Augenoptikfachgeschäft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kleinoth, André, Rahden, *24.02.1965, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-16:
Firmenname geändert in: Neue Firma: Die Brille Augenoptik GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 mit Ergänzung vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 und 27.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2014 und 27.08.2014 mit der Die Brille Augenoptik GmbH mit Sitz in Rahden (AG Bad Oeynhausen HR B 9009) verschmolzen. In der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 wurde ebenfalls die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung des Firmennamens beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing