2008-11-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Marl (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 7921) nach Recklinghausen beschlossen. Außerdem wurde § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages geändert. Gegenstand: das Erstellen einer Vertriebsstruktur für den Vertrieb einer Signaturkarte und alle damit verbundenen Diensleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Neu bestellt: Geschäftsführer: Spangenberg, Mark Andre, Marl, *13.11.1978, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Henneck, Angelika, Marl, *23.06.1954. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Somogyi, Josef, Marl, *25.04.1962.
2009-02-13: Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Die Elektronische Signatur GmbH. Geschäftsanschrift: Ortlohstraße 232, 45665 Recklinghausen.
2011-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
2020-07-01: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 15.05.2020 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2021-06-11: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.