2019-05-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2019. Geschäftsanschrift: Salzstraße 34, 87435 Kempten . Gegenstand des Unternehmens: - Die Anlagevermittlung und Anlageberatung auf Grund des § 2 Abs. 10 KWG gemäß Registrierung bei der BaFin als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder eines nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens; - Die Vermittlung von Darlehen gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO; - Die Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO; - Die Immobiliendarlehensvermittlung gem. § 34i Abs. 1 GewO; - Die Finanzplanung; - Die Testamentsvollstreckung; - Die Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herfurth, Florian, Kempten , *26.02.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-31: Die FH Finanzmarketing UG mit dem Sitz in Kempten (Amtsgericht Kempten HRB 13930) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 mit Nachtrag vom 29.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.