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Die Gruppe / Jugendhilfe - gemeinnützige Gesellschaft mbH

Schulprävention, Ambulante Maßnahmen, Täterberatung..., Systemische Familienhilfe, Wohngruppen
Adresse / Anfahrt
Nicolaitorstraße 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2015. Geschäftsanschrift: Nicolaitorstraße 2, 31535 Neustadt am Rübenberge. Gegenstand: Die Körperschaft ist unabhängig, sie dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken der Jugendhilfe. Ihre Aufgabe ist die Förderung sozialpädagogischer Angebote für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene, insbesondere durch: - Betreibung von Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Jugendhilfe - Schaffung von betreuten Wohnformen für Jugendliche und junge Erwachsene nach dem SGB VIII - Durchführung von ambulanten Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach dem SGB VIII - Durchführung von Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz - Kriminalprävention - Durchführung von Präventionsprojekten an Schulen - Beratung von Menschen in Krisen - Gruppenangebote für Straffällig gewordene Menschen - Beratung von Menschen in besonderen Lebenslagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Beaury, Detlev, Sulingen, *21.03.1961; Nickel, Katharina, Hannover, *10.02.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-09:
50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2016 mit Änderungen vom 26.08.2016 und 27.10.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2017 Teile des Vermögens der Förderverein - Die Gruppe / Jugendhilfe e.V. mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover, VR 110269) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-02-14:
Die Umwandlung durch Ausgliederung ist im Register des übertragenden Rechtsträgers Förderverein - Die Gruppe / Jugendhilfe e.V. am 09.02.2018 eingetragen worden.