2014-02-17: (Die Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und / oder sonstigen Kommunikationsmaßnahmen für Unternehmen und andere Auftraggeber.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 60, 70839 Gerlingen . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Birzer, Oliver, Renningen, *18.09.1978; Bordt, Oliver, Renningen, *13.03.1980, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-01: Geändert, nun: Einzelkaufmann. Firma geändert; nun: Die Leoparden e.K. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Inhaber handelt allein. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Birzer, Oliver, Renningen, *18.09.1978. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter, nun: Inhaber: Bordt, Oliver, Renningen, *13.03.1980.
2021-06-29: Der Inhaber hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.06.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Die Leoparden GmbH", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 779921) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.