2017-08-09: Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 28.07.2017 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot die am 09.08.2017 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben.
2017-08-09: Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 25.07.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.