2005-05-20: Nicht mehr Vorstand: Breitkopf, Hagen, Finanzbeamter, Ennepetal. Bestellt als Vorstand: Teske, Oliver, Ennepetal, *24.12.1967.
2005-11-14: Nicht mehr Vorstand: Heymann, Harald, Sparkassendirektor, Ennepetal. Bestellt als Vorstand: Spannagel, Achim, Ennepetal, *27.04.1956.
2006-09-01: Die Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Die Voerder-Baugenossenschaft Ennepetal-Voerde eG.
2009-02-13: Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2008 hat die Änderungen der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Gesctßftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Nachschlusspflicht jetzt Ausschluss der Nachschusspflicht), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), neuer § 30 (Rechtsgeschäfts mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (früher § 30 Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (früher § 31 Mitgliederversammlung), § 33 (früher § 32 Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (früher § 33 Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (früher § 34 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (früher § 35 Mehrheitserfordernisse), § 37 (früher § 36 Auskunfisrecht), § 38 (früher § 37 Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (früher § 38 Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (früher § 39 Rücklagen), § 41 (früher § 40 Gewinnverwendung), § 42 (früher § 41 Verlustdeckung), § 43 (früher § 42 Bekanntmachungen), § 44 (früher § 43 Prüfung), § 45 früher § 44 Auflösung) beschlossen. Gegenstand nunmehr: die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gerneinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2014-10-07: Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) und § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
2018-01-11: Nicht mehr Vorstand: Teske, Oliver, Ennepetal, *24.12.1967.
2019-09-27: Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und § 40 (Rücklagen) beschlossen. Neuer Gegenstand: die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.