2016-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2015. Geschäftsanschrift: Hofstr. 64, 40723 Hilden. Gegenstand: Die Erbringung von zahntechnischen Leistungen und Nebenleistungen, Betreiben eines Dentallabors sowie die damit verbundene Beratung und Betreuung von Zahnärzten und Patienten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Weichenthal, Gaby, Hilden, *10.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Weichenthal, Gaby, Hilden, *10.10.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Weichenthal, Michael, Hilden, *10.10.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung, nämlich alle Anlagegüter der übertragenden Gesellschaft gemäß Bilanz zum 31.12.2015 nebst einer Verbindlichkeit, mit der Zahnmanufaktur Unternehmergesellschaft & Co. KG, Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20627) beschlossen. 33.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens, nämlich alle Anlagegüter der übertragenden Gesellschaft gemäß Bilanz zum 31.12.2015 nebst einer Verbindlichkeit, der Zahnmanufaktur Unternehmergesellschaft & Co. KG mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20627) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-06: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der Zahnmanufaktur Unternehmergesellschaft & Co. KG, Hilden, am 01.09.2016 wirksam geworden.