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Die BerlinA. Ideenschmiede GmbH

Fotograf/in
Adresse / Anfahrt
Josef-Nawrocki-Straße 36
12587 Berlin
2x Adresse:

Bölschestraße 99
12587 Berlin


Torellstraße 4
10243 Berlin


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-15:
Firma: Die BerlinA. Ideenschmiede GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bölschestr. 43, 12587 Berlin Gegenstand: Werbung, Marketing, Internet-Programmierungen, Grafikdesign, Fotografie sowie Schulungen und Beratungen, die damit zusammenhängen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bläsing, Anja, *25.03.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.06.2010.

2012-02-23:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Bölschestr. 45, 12587 Berlin Gegenstand: Werbung, Marketing, Internet-Programmierungen, Grafikdesign, Fotografie sowie Schulungen und Beratungen, die damit zusammenhängen. Ferner der Verkauf von Produkten im stationären Handel und über Online-Shops und Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.01.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..

2017-11-17:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Josef-Nawrocki-Straße 36, 12587 Berlin

2019-05-08:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage nebst Erklärung der Zustimmung der Alleingesellschafterin mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Anja Bläsing, Berlin, welche das Unternehmen als Einzelkauffrau unter der Firma Natura Cosmetic & Wellness Institut e. Kfr. weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der Alleingesellschafterin als Einzelkauffrau in das Handelsregister wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-05-16:
Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung zur Eintragung lfd. Nr. 4 b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage nebst Erklärung der Zustimmung der Alleingesellschafterin mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Anja Bläsing, Berlin, welche das Unternehmen als Einzelkauffrau unter der Firma Natura Cosmetic & Wellness e. Kfr. weiterführt, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der Alleingesellschafterin als Einzelkauffrau in das Handelsregister wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.