2008-03-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2008 und der Gesellschafterversammlung der Sülbeck Smart Breeding GmbH & Co. KG vom 26.02.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Sülbeck Smart Breeding GmbH & Co. KG mit Sitz in Nienstädt (Amtsgericht Stadthagen HRA 200126) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.