2017-08-29: Firma geändert, nun: Neue Firma: Dienst Bauzentrum Bioma e.K. Der Inhaber hat das Vermögen der Dienst Bauzentrum GmbH mit dem Sitz in Weilburg im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.