2007-12-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2007 mit Nachtrag vom 23.11.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig, nicht auf Erwerb gerichtet und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die GmbH kann die Trägerschaft für eine oder mehrere unselbstständige gemeinnützige Stiftungen übernehmen. Der GmbH wird ein Vermögensstock zugewandt mit dem Ziele, die daraus verfügbaren Erträge zum gemeinen Wohl zu verwenden. Die GmbH soll für weitere Zuwendungen offen stehen. Die GmbH hat ihre Vermögenserträge sowie dasjenige, was sie zur unmittelbaren Verwendung zugewandt erhält, ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Förderung folgender Bereiche: a) Wissenschaft und Forschung; b) öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege; c) Jugend- und Altenhilfe; d) Kunst und Kultur; e) Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe; f) Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Behinderte, Opfer von Straftaten sowie Kriegs- und Katastrophenopfer; g) Rettung aus Lebensgefahr; h) Förderung internationaler Gesinnung sowie der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung; i) Entwicklungszusammenarbeit; j) allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Bundesgebiet, ausgenommen Bestrebungen, die auf staatsbürgerliche Einzelinteressen oder den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; k) bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; l) Pflege und Betreuung für Kranke, Behinderte, Alte und Süchtige. Zur Verwirklichung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke wird die GmbH Mittel beschaffen und diese an andere Körperschaften des öfffentlichen Rechts oder andere Körperschaften zwecks Verwirklichung der oben genannten Zwecke weiterleiten. Sollte es sich um eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts handeln, so muss diese selbst als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt sein. Die GmbH ist eine Förderungsgesellschaft im Sinne des § 58 Ziff. 1 der Abgabenordnung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: von Holtzbrinck, Dieter, Stuttgart, *29.09.1941; Prof. Dr. Sigle, Walter, Stuttgart, *17.06.1930, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-08-03: Neue Geschäftsanschrift: Kernerstr. 52, 70182 Stuttgart.
2012-04-23: Neue Geschäftsanschrift: Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart.
2014-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; sie ist nicht auf Erwerb gerichtet und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die GmbH kann die Trägerschaft für eine oder mehrere unselbstständige gemeinnützige und mildtätige Stiftungen übernehmen. Der GmbH wird ein Vermögensstock zugewandt mit dem Zweck, die daraus verfügbaren Erträge selbstlos, ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden. Die GmbH ist für weitere Zuwendungen offen. Die GmbH hat ihre Vermögenserträge sowie dasjenige, was sie zur unmittelbaren Verwendung zugewandt erhält,selbstlos, ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports, allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland -Herzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind-, selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sigle, Axel, Stuttgart, *05.08.1960; Dr. Zinger, Georg, Stuttgart, *06.07.1972. Nicht mehr Geschäftsführer: von Holtzbrinck, Dieter, Stuttgart, *29.09.1941; Prof. Dr. Sigle, Walter, Stuttgart, *17.06.1930.