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Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Veitenmühlweg 2
65510 Idstein
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-05-18:
(Gegenstand des Unternehmens ist: - Kauf- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; - Bebauung von Grundstücken als Bauunternehmen und Bauträger, Errichtung von schlüsselfertigem Bauen; - Projektentwicklung, Projektmanagement, Projektsteuerung und Bauleitung im Bauwesen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland; - Vermittlung und Verwaltung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Veitenmühlweg 2, 65510 Idstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen Verwaltungs GmbH, Idstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 31767), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-17:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bücher, Dietmar, Idstein, * 19.05.1944 unter der Firma Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen mit Sitz in Idstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 6938) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2020-07-17:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Dietmar Bücher Schlüsselfertiges Bauen GmbH & Co. KG. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.07.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.