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Dietmar Metzler Kfz-Lenker-Überlassungs-GmbH

Hängerzug, LKW-Profi, Gefahrgut-Zustellung..., Mähderle, Fahrer für Sattelzug, Gefahrengut-Transporte, Leistungsgerecht, Sattelzug mit Kran, Zustellung Verschiedener, Arbeitstages
Adresse / Anfahrt
Bodanwerft 16
88079 Kressbronn am Bodensee
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-04:
Geschäftsanschrift: Weilerstraße 43, 73529 Schwäbisch Gmünd.

2015-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kirchberg an der Iller. Änderung der Geschäftsanschrift: Schwendier Weg 20, 88486 Kirchberg an der Iller. Gegenstand geändert; nun: Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern, insbesondere von Kraftfahrzeuglenkern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Vermietung von Gegenständen, insbesondere von Fahrzeugen oder Maschinen, und der Handel mit Gegenständen aller Art - soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist - sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Metzler, Dietmar, Mäder / Österreich, *22.09.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-10-07:
Änderung der Geschäftsanschrift: Schwendier Weg 11/2, 88486 Kirchberg an der Iller.

2017-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kressbronn am Bodensee. Änderung der Geschäftsanschrift: Bodan-Werft 16, 88079 Kressbronn am Bodensee.

2020-11-17:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.10.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DIMEVO GmbH", Kressbronn (Amtsgericht Ulm HRB 732520) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.