Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Wolfgang Dietz AG

Immobilien, Verkaufsmanagement, Substanz..., Immobilienbestände, Immobiliensondervermögen, Immobilienspezialfonds, Geschäftsfeld, Fokussierung
Adresse / Anfahrt
Darmstädter Straße 246
64625 Bensheim
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
35x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-23:
Die Hauptversammlung vom 25.09.2006 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Nr.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Dietz Aktiengesellschaft.Bestellt als Vorstand:Berlepp, Frank, Architekt, Seeheim-Jugenheim,*22.02.1959.

2006-11-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Ergänzung vom 07.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2006, 07.11.2006 und 09.11.2006 mit der Tectum 9. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-11-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Ergänzung vom 07.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2006, 07.11.2006 und 09.11.2006 mit der Tectum 5. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25213) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-11-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Ergänzung vom 07.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2006, 07.11.2006 und 09.11.2006 mit der Tectum 7. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25215) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-11-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 mit Ergänzungen vom 04.09.2006 und 07.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2006, 07.11.2006 und 09.11.2006 mit der Tectum 21. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25629) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-11-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 mit Ergänzungen vom 04.09.2006 und 07.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2006, 07.11.2006 und 09.11.2006 mit der Tectum 1. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25207) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-03-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11. und 13.12.2006 mit der archi.tectum Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25174) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-07-05:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Tectum Construction GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25840) beim Amtsgericht Darmstadt (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.

2007-12-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2007 und 29.03.2007 mit der Tectum Construction GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25840) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-12-28:
Die Hauptversammlung vom 13.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

2008-10-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dietz Holding AG mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25206) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-06-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Engelmann, Markus, Bensheim, *27.09.1974.

2009-10-08:
Nicht mehr Vorstand: Berlepp, Frank, Architekt, Seeheim-Jugenheim, *22.02.1959.

2009-10-15:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstandsmitglied: Thetmann, Uwe, Bensheim, *04.06.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-10-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.09.2009 mit der Gewerbepark Bürstadt Beteiligungs GmbH mit Sitz in Eppelborn (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16982) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-07-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AERO Business Aviation GmbH mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25313) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Stubenwald Grundbesitz mbH mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 88427) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tectum IT Solution GmbH mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 87096) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-03-08:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Thetmann, Uwe, Bensheim, *04.06.1964. Einzelprokura; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Balaei, Hafez, Alsbach-Hähnlein, *18.07.1973.

2011-04-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Technologiepark Hanau GmbH mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 88071) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-04-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tectum 31. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 85549) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-07-14:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Komenda, Manfred, Eppelborn, *12.12.1961.

2011-10-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tectum 40. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 87459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-10-27:
Bestellt als Vorstand: Dr. Balaei, Hafez, Alsbach-Hähnlein, *18.07.1973; Engelmann, Markus, Bensheim, *27.09.1974, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Balaei, Hafez, Alsbach-Hähnlein, *18.07.1973; Engelmann, Markus, Bensheim, *27.09.1974.

2012-05-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aero Business Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (HRB 88633) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-05-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tectum 41. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 89448) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tectum 39. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt; HRB 87051) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-03:
Geändert, nun: Vorstand: Dr. Balaei, Hafez, Alsbach-Hähnlein, *18.07.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dietz Logistik 11. Grundbesitz GmbH mit Sitz in Bensheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2017 mit der VPAM 5. Immobilienverwaltung GmbH mit dem Sitz in Bensheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 mit der Dietz BVO drei GmbH mit dem Sitz in Bensheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-18:
Mit der Dietz Holding GmbH, Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 85403) als herrschendem Unternehmen ist am 09.10.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-08-07:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Engelmann, Markus Franz, Bensheim, *27.09.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2020 mit der Technologiepark Hanau GmbH mit dem Sitz in Bensheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2020 mit der T 23. Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bensheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-05:
Einzelprokura: Müller, Bernd, Bad Münster-Ebernburg, *01.08.1967.

2022-01-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 mit der Dietz 12. Grundbesitz GmbH mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 85511) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing