2021-04-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2021. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 4, 37115 Duderstadt. Gegenstand: die Entwicklung sowie der Vertrieb von Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ledel, Benjamin, Göttingen, *04.03.1996, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer II beschlossen. Entwicklung sowie Vertrieb von Software, Verkauf von Hardware sowie das Halten von Unternehmensanteilen und Wertpapieren. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ledel, Benjamin, Göttingen, *04.03.1996, unter der Firma Benjamin Ledel IT Dienstleistungen e.K. in Duderstadt (AG Göttingen HRA 201992) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.