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Digital Printing Solutions GmbH

DPS, Solution Digitaldruckerei, Druckverfahren..., DIN Faltung, Drucksysteme von OCE, Kopier-Center, Heftstreifen
Adresse / Anfahrt
Max-Breiherr-Straße 5
84347 Pfarrkirchen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Digital Printing Solutions GmbH.

2009-12-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2009 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Passauer Str. 107, 84347 Pfarrkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Drucksachen aller Art, insbesondere von Kopien, Leistungsverzeichnissen und Großformatdrucken sowie Druck von Bauplänen.

2011-02-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Max-Breiherr-Str. 5, 84347 Pfarrkirchen.

2015-04-16:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Brauneis Alexander, Pfarrkirchen, *11.06.1971 verschmolzen.

2015-04-17:
Berichtigung ( Ergänzung): Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Brauneis Alexander, Pfarrkirchen, *11.06.1971 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma DPS Druck Brauneis e.K. mit dem Sitz in Pfarrkirchen (Amtsgericht Landshut HRA 11089) geführt.

2015-04-29:
Berichtigte Ergänzung: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Brauneis Alexander, Pfarrkirchen, *11.06.1971 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma DPS Druck Brauneis e.K. mit dem Sitz in Pfarrkirchen geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.