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Dinex Deutschland GmbH

Clamps, Pipes, RECON..., Exhaust Individual, Bends, Volvo, Sensors, Elbows
Adresse / Anfahrt
Adam-Stegerwald-Straße 21
67454 Haßloch
1x Adresse:

Gewerbestraße 3-5
36148 Kalbach


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Dinex-Hildebrand GmbH.

2005-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Dinex-Hildebrand GmbH.

2005-10-24:
von amtswegen berichtigt: Geschäftsführer: Lohmann, Wolfgang, Bielefeld, *13.12.1958, Vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer.

2007-04-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Dinex Deutschland GmbH.

2012-02-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lohmann, Wolfgang, Bielefeld, *13.12.1958.

2014-01-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Scheu, Joachim Wilhelm Herbert, Haßloch, *19.02.1957.

2014-09-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Ulrich, Haßloch, *20.09.1964. Prokura erloschen: Scheu, Joachim Wilhelm Herbert, Haßloch, *19.02.1957.

2017-10-06:
Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 36148 Kalbach, Geschäftsanschrift: Gewerbestr. 3-5, 36148 Kalbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der Dinex GmbH mit Sitz in Fulda verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.